Ich habe einen Führerschein der Klasse B. Was darf ich fahren?

Anonim

Was darf ich mit einem Pkw-Führerschein fahren? Darf ich Motorrad fahren oder einen Anhänger anhängen? Dies sind einige der Fragen, die bei Fahrern mit einem Führerschein der Klasse B die meisten Zweifel aufkommen lassen, aber das muss nicht so sein.

Um herauszufinden, was Sie mit einem Führerschein der Klasse B fahren dürfen, schauen Sie einfach nach den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Verordnung über die Befähigung zum Führen von Fahrzeugen des Gesetzesdekrets Nr. 138/2012 vom 5. Juli.

Und nach diesem Gesetzesdekret Nr. 138/2012, insbesondere Artikel 3 des Anhangs der Verordnung über die gesetzliche Fahrerlaubnis, darf jeder, der einen Führerschein der Klasse B besitzt, Fahrzeuge der Klassen B und B1 sowie der Klassen führen AM und A1, letzteres allerdings mit Einschränkungen.

Führerschein 2021
Rückseite der neuen Führerscheinvorlage.

Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind berechtigt, folgende Fahrzeuge zu führen:

Motorräder

Unter der Voraussetzung, dass der Fahrer 25 Jahre oder älter ist (oder falls nicht, wenn er die Klasse AM oder einen Mofa-Führerschein besitzt) und der Hubraum des Motorrads nicht mehr als 125 cm3 beträgt, darf die maximale Leistung 11 . nicht überschreiten kW und das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/Kg nicht überschreiten.

Es sei daran erinnert, dass gemäß den im Gesetzesdekret Nr. 102-B/2020 geförderten Änderungen, die in Artikel 107 beschrieben sind, Motorräder jetzt als „zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit Antriebsmotor mit einen Hubraum von mehr als 50 cm3 bei einem Verbrennungsmotor oder der konstruktionsbedingt eine Geschwindigkeit von 45 km/h stufenweise überschreitet oder deren Höchstleistung 4 kW überschreitet“.

Dreiräder

Vorausgesetzt, der Fahrer ist 25 Jahre oder älter (oder ansonsten Inhaber einer AM-Klasse oder eines Mofa-Führerscheins) und die Leistung überschreitet 15 kW nicht.

Gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 102-B/2020 werden „Fahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern, die konstruktionsbedingt eine Geschwindigkeit von 45 km/h auf einer Hochebene überschreiten oder einen Antriebsmotor haben, als Dreiräder klassifiziert die maximale Leistung 4 kW überschreitet oder einen Hubraum von mehr als 50 cm3 bei einem Motor mit Fremdzündung oder 500 cm3 bei einem Motor mit Selbstzündung hat“.

Zwei- oder dreirädrige Mopeds

Wenn der Motor einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt oder dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt.

Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern darf die maximale Leistung 4 kW und der Hubraum 50 cm3 bei einem Motor mit Fremdzündung bzw. 500 cm3 bei einem Selbstzünder nicht überschreiten.

Ausgenommen sind Krafträder mit Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von höchstens 50 cm3 oder mit Verbrennungsmotoren mit einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW, wenn der motor ist elektrisch.

Quads

Sofern die maximale Leermasse 450 kg bzw. 600 kg nicht überschreitet, wie sie für die Personen- bzw. Güterbeförderung bestimmt sind. Im Falle eines elektrischen Vierrads ist das Gewicht der Batterien nicht in diesen Konten enthalten, wie in der Gesetzesverordnung Nr. 102-B/2020 beschrieben.

Die Moto4, die sonst so viele Fragen aufwirft, fällt in diese Kategorie, kann also von qualifizierten Fahrern mit einem Führerschein der Klassen B oder B1 gefahren werden.

leichte Autos

Leichte Fahrzeuge sind „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die für die Beförderung von höchstens acht Fahrgästen ohne Fahrer ausgelegt und gebaut sind“.

An diese darf auch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg angekuppelt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der so gebildeten Kombination 3500 kg nicht überschreitet.

Einfache land- oder forstwirtschaftliche Traktoren

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen auch einfache land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder mit angebautem Gerät fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse des Satzes 6000 kg nicht überschreitet, leichte land- oder forstwirtschaftliche Maschinen, Grubber, Zugmaschinen und leichte Industriemaschinen.

Wer sich jedoch ab August 2022 zum Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen qualifizieren möchte, „muss nachweisen, dass er den Lehrgang COTS (Fahrt und einen Traktor sicher fahren) oder den gleichwertigen UFCD erfolgreich absolviert hat.

Und Wohnmobile, darf ich fahren?

Ja, solange das Bruttogewicht 4250 kg nicht überschreitet. Gemäß dem oben erwähnten Gesetzesdekret Nr. 138/2012, genauer gesagt gemäß Artikel 21 Punkt 2, „kann das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und bis zu 4250 kg von Führerscheininhabern der Klasse B ausgeübt werden Fahrer über 21 Jahre alt und mit mindestens 3 Jahren Führerschein“.

Es sind jedoch zwei Verpflichtungen zu erfüllen: Diese Fahrzeuge müssen "ausschließlich zu Freizeitzwecken oder zu sozialen Zwecken von nichtgewerblichen Organisationen" bestimmt sein und dürfen nicht "die Beförderung von mehr als neun Fahrgästen einschließlich des Fahrers , noch" zulassen von Gütern anderer Art als denjenigen, die für die ihnen zugewiesene Verwendung unabdingbar sind“.

Artikel aktualisiert am 6. April 2021 um 13:07 Uhr

Weiterlesen