Kaltstart. Frankreich verbietet Änderungen an Elektrofahrrädern

Anonim

L317-1 ist die gesetzliche Bestimmung in der französischen Straßenverkehrsordnung, die verbietet strengstens das Modifizieren von Elektrofahrrädern damit sie schneller fahren können.

Elektrofahrräder sind auf 25 km/h begrenzt, eine niedrige Geschwindigkeit, wenn man bedenkt, dass es mit einem herkömmlichen Tretfahrrad nicht allzu schwierig ist, mit höheren Geschwindigkeiten zu fahren - es ist nicht verwunderlich, dass sie sie modifizieren möchten ...

Aber in Frankreich wird das Modifizieren von Elektrofahrrädern von nun an streng bestraft. Die Geldstrafe kann bis zu 30 Millionen Euro betragen, der Führerschein (sofern vorhanden) kann für bis zu drei Jahre ausgesetzt werden und schließlich kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kommen.

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Alles im Namen der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Nicht nur Eigentümer fallen unter das Gesetz; Auch Importeure, Händler oder Verkäufer können nach dem Gesetz bestraft werden, wobei die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren erhöht werden kann.

Ob das Gesetz in seiner ganzen drakonischen Kraft durchgesetzt wird, muss abwarten, aber die französische Regierung hofft, dass es zumindest die beabsichtigte Überzeugungswirkung hat.

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