Ich habe ein Auto auf der Straße geparkt, muss ich eine Versicherung abschließen?

Anonim

Er erbte ein Auto von einem Familienmitglied und hielt es auf der Straße, in einer Garage oder sogar in einem Hinterhof an, während er Geduld – oder Mut schöpfte! – um es wiederherzustellen? Seien Sie sich also bewusst, dass Sie Ihre Autoversicherung auf dem neuesten Stand halten müssen, denn laut dem Gerichtshof der Europäischen Union muss jedes Auto, das auf Privatgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen unter Verkehrsbedingungen geparkt und zugelassen ist, versichert sein .

Auch wenn dies seit einigen Jahren so etwas wie eine „Grauzone“ ist, so ist das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union eindeutig, denn ein auf dem Boden oder vor dem Haus geparktes Auto birgt nach wie vor ein Risiko.

„Ein nicht regelmäßig aus dem Verkehr gezogenes und zum Verkehr geeignetes Fahrzeug muss auch dann KFZ-haftpflichtversichert sein, wenn sein Besitzer, der es nicht mehr zu führen beabsichtigt, es auf Privatgrund abgestellt hat“, kann im Kommuniqué des Gerichtshofs der Europäischen Union nachzulesen.

Autofriedhof

Grund für eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ist ein Fall aus dem Jahr 2006, bei dem es um einen Unfall mit einem Pkw ging, dessen Besitzer nicht mehr fuhr und daher nicht versichert war. Dieses Auto wurde von einem nicht autorisierten Familienmitglied benutzt und war in einen Unfall verwickelt, bei dem drei Menschen ums Leben kamen.

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Da das fragliche Auto nicht versichert war, wurde der Kfz-Garantiefonds (der für die Reparatur von Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge zuständig ist) aktiviert, die die Familien der beiden toten Insassen insgesamt rund 450.000 Euro entschädigten, aber die Angehörigen des Fahrers fragten zur Erstattung.

Sind Sie registriert und können Sie laufen? muss versichert sein

Zwölf Jahre später und mit mehreren Berufungen dazwischen bestätigte der Oberste Gerichtshof mit Hilfe des Gerichtshofs der Europäischen Union diese Entscheidung und bestätigte die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, auch wenn das fragliche Auto auf Privatgrund abgestellt, sofern das Fahrzeug zugelassen und verkehrsfähig ist.

„Die Tatsache, dass der Besitzer des Kraftfahrzeugs, das in einen Verkehrsunfall eingegriffen hat (in Portugal zugelassen), dieses im Hinterhof der Wohnung abgestellt hat, befreit sie nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, seitdem konnte es zirkulieren“, ist im Urteil zu lesen.

Eine vorübergehende Stornierung der Immatrikulation ist eine Option

Wenn Sie beabsichtigen, ein Auto zu parken, auch wenn es auf einem Privatgrundstück oder bei Ihnen zu Hause steht, bitten Sie am besten um eine vorübergehende Aufhebung der Registrierung. Sie hat eine maximale Laufzeit von fünf Jahren und ist nicht nur versicherungsfrei, sondern befreit Sie auch von der einheitlichen Kraftfahrzeugsteuer.

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