Fahren unter Alkoholeinfluss. Gebühren, Bußgelder und Sanktionen

Anonim

Die in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Blutalkoholwerte sollen dem entgegenwirken, was lange Zeit eine der wichtigsten Ordnungswidrigkeiten auf unseren Straßen war: das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Obwohl nach Angaben der Nationalen Verkehrssicherheitsbehörde (ANSR) zwischen 2010 und 2019 die Zahl der Fahrer mit einem Alkoholgehalt über dem zulässigen Wert um 50 % zurückgegangen ist, zeigt dieselbe Studie, dass die Zahl der Fahrer, die mit eine kriminalitätsäquivalente Blutalkoholrate (1,2 g/l) stieg um 1 %.

Welche Blutalkoholwerte sieht die Straßenverkehrsordnung vor? In diesem Artikel lernen wir sie alle kennen und erfahren, welche Folgen es hat, mit jedem von ihnen „erwischt“ zu werden.

Alkoholrate

Wie wird gemessen?

Beschrieben als Gramm Alkohol pro Liter Blut wird die Blutalkoholrate in Artikel 81 der Straßenverkehrsordnung gemessen.

Darin heißt es: „Die Umrechnung der Werte des Alkoholgehalts in der Ausatemluft (TAE) auf den Alkoholgehalt im Blut (BAK) basiert auf dem Prinzip, dass 1 mg (Milligramm) Alkohol pro Liter Ausatemluft entspricht 2,3 g (Gramm) Alkohol pro Liter Blut“.

Erwartete Preise

Artikel 81 listet auch die verschiedenen vorgesehenen Alkoholtarife auf, mit "speziellen" Tarifen für Fahrer auf Probe (neu eingestellt) und Berufstätige (Taxifahrer, Fahrer von Lastkraftwagen und Passagieren, Rettungsfahrzeuge oder TVDE).

  • Gleich oder größer 0,2 g/l (neu beladene und Berufskraftfahrer):
    • Schweres Vergehen: Verlust von 3 Punkten auf dem Führerschein;
    • Bußgeld: 250 bis 1250 Euro;
    • Fahrverbot: 1 bis 12 Monate.
  • Gleich oder größer 0,5 g/l (neu beladene und Berufskraftfahrer):
    • Sehr schwerer Verstoß: Verlust von 5 Punkten auf dem Führerschein;
    • Bußgeld: 500 bis 2500 Euro;
    • Fahrverbot: 2 bis 24 Monate.
  • Gleich oder größer 0,5 g/l:
    • Schweres Vergehen: Verlust von 3 Punkten auf dem Führerschein;
    • Bußgeld: 250 bis 1250 Euro;
    • Fahrverbot: 1 bis 12 Monate.
  • Gleich oder größer 0,8 g/l:
    • Sehr schwerer Verstoß: Verlust von 5 Punkten auf dem Führerschein;
    • Bußgeld: 500 bis 2500 Euro;
    • Fahrverbot: 2 bis 24 Monate.
  • Gleich oder größer 1,2 g/l:
    • Verbrechen;
    • Verlust von sechs Punkten auf der Karte;
    • Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 120 Tagen;
    • Fahrverbot: 3 bis 36 Monate.

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