Geschwindigkeitsübertretungsbußgeld. Und nun?

Anonim

Es ist bekannt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in unserem Land eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle sind – auch wenn der unglaubliche Zustand einiger Straßen und die schlechte Beschilderung auf Nationalstraßen immer wieder auftreten.

Indem Sie Ihre Sicherheit und die anderer gefährden, Geldstrafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung können 2500 Euro erreichen . Zwei Gründe mehr als genug, um auf das Gewicht auf dem rechten Pedal zu achten und die Geschwindigkeit entsprechend der Straße zu mäßigen, auf der wir fahren. Hier finden Sie alles, was Sie über Strafzettel wissen müssen:

WELCHEN WERT IST DIE GEBÜHR FÜR ZU ÜBERHÄNDIGE GESCHWINDIGKEIT? Nach § 27 StVO können Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 60 und 2500 Euro betragen, je nach Straßenart, Fahrzeug und Grenzwertüberschreitung.

Geschwindigkeitsübertretungsbußgeld

Kann ich das Bußgeld anfechten?

Um eine Geschwindigkeitsstrafe anzufechten, müssen Sie innerhalb von 15 Werktagen nach Zustellung der Geldbuße ein Verteidigungsschreiben erstellen, aber es reicht nicht aus, geltend zu machen, es ist notwendig, Ihre Unschuld zu beweisen. Wenn Sie von der Nationalen Verkehrssicherheitsbehörde (ANSR) eine Begründung erhalten, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Geldes.

Kann die Geldstrafe verordnen?

Gemäß Artikel 188 der Straßenverkehrsordnung verjähren Geldbußen nach zwei Jahren ab dem Tag des Verstoßes.

Autos und Motorräder:

  • Bei Überschreitung der Grenze von bis zu 20 km/h in Ortschaften bzw. 30 km/h außerhalb von Ortschaften (leichter Verstoß): 60 bis 300 Euro Bußgeld;
  • Bei Überschreitung der Grenze von 21 km/h auf 40 km/h innerorts bzw. von 31 km/h und bis zu 60 km/h außerorts (schwerer Verstoß, Fahrverbot für einen Monat bis ein Jahr): 120 bis 600 Euro-Strafzettel;
  • Wenn Sie die Grenze von 41 km/h bis 60 km/h in Ortschaften oder 61 km/h und bis zu 80 km/h außerhalb von Ortschaften überschreiten (sehr schwerer Verstoß, Fahrverbot für zwei Monate bis zwei Jahre): 300 bis 1500 Euro-Strafzettel;
  • Bei Überschreitung der Grenze von 60 km/h in Ortschaften oder mehr als 80 km/h außerhalb von Ortschaften (sehr schwerer Verstoß, Fahrverbot für zwei Monate bis zwei Jahre): 500 bis 2500 Euro Geldstrafe.

Andere Fahrzeuge (schwer, landwirtschaftlich usw.):

  • Bei Überschreitung der Grenze bis 10 km/h innerhalb der Ortschaften bzw. bis 20 km/h außerhalb der Ortschaften (leichter Verstoß): 60 bis 300 Euro Bußgeld;
  • Bei Überschreitung der Grenze von 11 km/h und bis 20 km/h innerorts bzw. 21 km/h und bis 40 km/h außerorts (schwerer Verstoß, Fahrverbot für einen Monat bis ein Jahr): 120 bis 600 Euro Geldstrafe;
  • Bei Überschreitung der Grenze von 21 km/h und bis 40 km/h innerhalb der Ortschaften bzw. 41 km/h und bis 60 km/h außerhalb der Ortschaften (schwerwiegender Verstoß, Fahrverbot für zwei Monate bis zwei Jahre) : 300 bis 1500 Euro Geldstrafe;
  • Bei Überschreitung der Grenze von 41 km/h innerorts bzw. 61 km/h außerorts (sehr schwerer Verstoß, Fahrverbot für zwei Monate bis zwei Jahre): 500 bis 2500 Euro Bußgeld.

Unbeschadet der für jede Fahrspur auferlegten spezifischen Beschränkungen sind dies die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Geschwindigkeitsbegrenzungen-Seite-001

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