Haben Sie eine Firma? Das sind die Steuervorteile für Elektro- und Plug-in-Fahrzeuge

Anonim

Tatsächlich können Unternehmen beim Kauf von Elektro- und Hybrid-Plug-in-Fahrzeugen von einigen Steuervorteilen profitieren, die es ihnen ermöglichen, Vorteile gegenüber dem Kauf von Fahrzeugen mit konventionellem Kraftstoff zu erzielen.

Diese Vorteile werden mit der Einführung der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs beim Erwerb von Fahrzeugen und den entsprechenden Aufwendungen, mit der Reduzierung oder gar Aufhebung der Eigenbesteuerung und mit einer Erhöhung des steuerlich anerkannten Abschreibungswertes belegt.

Schauen wir genauer hin.

Möglichkeit des Vorsteuerabzugs

Der Mehrwertsteuerbetrag beim Kauf von Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen ist unter bestimmten Grenzen abzugsfähig.

Diese Grenzen gelten in Höhe des Fahrzeuganschaffungswertes, entsprechend 62.500 Euro für elektrisch betriebene Fahrzeuge und 50.000 Euro für Plug-in-Hybridfahrzeuge. Daher ist es uns gelungen, die steuerliche Behandlung von leichten Personenkraftwagen mit leichten Nutzfahrzeugen gleichzusetzen.

Mehrwertsteuerabzug
Fahrzeugtyp Konventionelle Kraftstoffe Elektrizität Hybrid-Plug-in
Abzugsberechtigt Nein Ja Ja
Abzugsgrenze BEIM 62 500 € 50.000 €

Hinweis: Grenzwerte beziehen sich auf den Grundpreis der Autos, exklusive Steuern.

Autonome Besteuerung: Entlastung oder Widerruf

Der Erwerb von konventionell betriebenen Fahrzeugen und alle daraus resultierenden Aufwendungen unterliegen der eigenständigen Besteuerung nach Fahrzeugkaufpreis und Unternehmensergebnis.

Was die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie die entsprechenden Aufwendungen betrifft, sie unterliegen keiner eigenständigen Besteuerung.

Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen stellen die Steuerpflichtigen eine Senkung der autonomen Steuersätze im Vergleich zu den geltenden Sätzen für Fahrzeuge fest, die mit herkömmlichen Kraftstoffen betrieben werden.

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Besteuerung autonomer Fahrzeuge
Anschaffungskosten Konventionelle Kraftstoffe Elektrizität Hybrid-Plug-in
Profitieren Steuerverlust Profitieren Steuerverlust
Weniger als 25 000 € 10% 20% 0% 5% fünfzehn%
Zwischen 25.000 € und 35.000 € 27,5% 37,5% 0% 10% 20%
Mindestens 35.000 € 35% 45% 0% 17,5 % 27,5%

Steuerlich anerkannte Abschreibungen

Bei der Wertminderung von Fahrzeugen müssen wir besonders auf Grenzwerte für steuerlich anerkannte Werte, d. h. für die Anschaffungswerte von leichten Personen- oder gemischten Fahrzeugen, die als Aufwand anerkannt werden.

Diese Begrenzungen unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp und es gibt eine zusätzliche Begrenzung je nach Kaufjahr des Fahrzeugs.

Bei Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen wird der Kaufpreis bis zu einer Grenze von 25.000 Euro steuerlich anerkannt. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beträgt die Steuerobergrenze derzeit 62.500 Euro. Handelt es sich um Plug-in-Hybridfahrzeuge, wird der Kaufpreis von bis zu 50.000 Euro als Steueraufwand anerkannt. Unter den gleichen Bedingungen beträgt die Obergrenze für mit Flüssiggas oder CNG betriebene Fahrzeuge 37 500 Euro.

Die genannten Grenzen beinhalten keine Mehrwertsteuer.

Fahrzeugtyp Kostenlimit steuerlich akzeptiert
Elektrizität 62 500 €
Plug-in-Hybride 50.000 €
LPG oder CNG 37.500 €

Neben diesen Vorteilen gibt es beim Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch Raum für weitere Vorteile auf der Ebene der Kfz-Einzelsteuer und der Kfz-Steuer.

Hier sind einige Vorteile, die Sie beim Kauf von Plug-in-Elektro- und Hybridfahrzeugen genießen können. Bei Fragen zögern Sie bitte nicht konsultieren Sie uns.

Artikel hier verfügbar.

Autobesteuerung. Jeden Monat gibt es hier bei Razão Automóvel einen Artikel von UWU Solutions über die Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Die Neuigkeiten, die Änderungen, die wichtigsten Themen und alle Neuigkeiten rund um dieses Thema.

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