Auto mit ausländischem Kennzeichen. Wer kann es in Portugal fahren?

Anonim

Beständige Präsenz auf unseren Straßen während des Sommers, Autos mit ausländischen Nummernschildern müssen einige Regeln erfüllen, um zugelassen zu werden und auf nationalem Gebiet verkehren zu können.

Diese Regeln gelten zunächst nur für Fahrzeuge mit einer dauerhaften Zulassung in einem Land der Europäischen Union – die Schweiz ist nicht enthalten. Darüber hinaus muss der Eigentümer, um von der Steuerbefreiung zu profitieren, einen nachgewiesenen ständigen Wohnsitz außerhalb Portugals haben.

Auch wer in Portugal ein Auto mit ausländischem Nummernschild fahren darf, ist streng geregelt. Kann nur fahren:

  • diejenigen, die nicht in Portugal wohnen;
  • der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs und deren Familienangehörige (Ehegatten, faktische Lebensgemeinschaften, Vorfahren und Nachkommen ersten Grades);
  • einer anderen bestimmten Person in Fällen höherer Gewalt (zB Panne) oder aufgrund eines Vertrages über die Erbringung von berufsmäßigen Fahrdiensten.
Ford Mondeo deutsches Nummernschild
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erleichtert das Führen von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen.

Es ist auch zu beachten, dass es verboten ist, ein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen zu fahren, wenn Sie ein Auswanderer sind und das Auto aus Ihrem Wohnsitzland mitbringen, um dauerhaft in Portugal zu bleiben — Sie haben 20 Tage Zeit, das Fahrzeug nach der Einreise zu legalisieren ; oder wenn Sie abwechselnd in Portugal und im Wohnsitzland wohnen, aber ein Auto mit Zulassung im Herkunftsland in Portugal behalten.

Wie lange können sie sich hier bewegen?

Insgesamt darf sich ein Auto mit ausländischem Kennzeichen nicht länger als 180 Tage (sechs Monate) pro Jahr (12 Monate) in Portugal aufhalten und alle diese Tage müssen nicht eingehalten werden.

Wenn sich beispielsweise ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in den Monaten Januar und März (ca. 90 Tage) in Portugal befindet und erst im Juni zurückkehrt, kann es in unserem Land noch ca. 90 Tage legal und steuerfrei fahren mehr. Erreicht es insgesamt 180 Tage, muss es das Land verlassen und kann erst zu Beginn des Folgejahres zurückkehren.

Während dieses Zeitraums von 180 Tagen ist das Fahrzeug gemäß Artikel 30 des Kraftfahrzeugsteuergesetzbuchs von der Zahlung der Steuern in unserem Land ausgesetzt.

Und die Versicherung?

Versicherungstechnisch gilt in allen Ländern der Europäischen Union die bekannte obligatorische Haftpflichtversicherung.

Schließlich können die außerordentlichen Deckungen zeitlich und räumlich begrenzt oder sogar ausgeschlossen sein, je nachdem, in welchem Land wir tätig sind und wie hoch das Risiko in diesem Gebiet ist.

In diesen Fällen ist es ideal, sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob wir in dem Land, in das wir reisen, Anspruch auf alle von uns bezahlten Deckungen haben.

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