Gebraucht importiert. Europäische Kommission verklagt portugiesischen Staat vor Gericht

Anonim

Nachdem die Europäische Kommission dem portugiesischen Staat ein „Ultimatum“ gestellt hatte, in dem dieser in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme mitgeteilt hatte, dass er einen Monat Zeit habe, die Formel zur Berechnung des ISV zu ändern, reichte die Europäische Kommission Klage gegen Portugal ein.

Die Klage wurde heute beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht, und nach Angaben der Europäischen Kommission „resultiert die Entscheidung, den Gerichtshof anzurufen, aus der Tatsache, dass Portugal seine Rechtsvorschriften nicht geändert hat, um die Vorschriften einzuhalten“. das Recht der EU im Anschluss an die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission“.

Brüssel erinnerte auch daran, dass „die portugiesische Gesetzgebung (…) den Wertverlust von Gebrauchtfahrzeugen, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, nicht vollständig berücksichtigt. Dies führt zu einer höheren Besteuerung dieser importierten Fahrzeuge im Vergleich zu ähnlichen inländischen Fahrzeugen.“

Dies bedeutet, dass die Formel zur Berechnung des ISV importierter Gebrauchtwagen des portugiesischen Staates gegen Artikel 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verstößt.

Falls Sie sich nicht erinnern, berücksichtigt die Berechnung des ISV für importierte Gebrauchtwagen das Alter des Modells für die Abschreibung in der Umweltkomponente nicht, sodass sie den Anteil zahlen, der den CO2-Emissionen entspricht , als wären es Neuwagen.

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Quellen: Diário de Notícias und Rádio Renascença.

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