Firmenwagen. Wie viel autonome Steuern können Sie 2019 zahlen?

Anonim

Der Vorschlag für den Staatshaushalt 2019 sieht einige relevante Änderungen vor, die Sie unbedingt bekannt geben sollten. Zusammenfassend haben wir folgendes:

• Fahrzeuge mit einem Kaufpreis unter 25.000 Euro:

o Steuersatz bis 2018 = 10 %

o Vorgeschlagener Steuersatz für 2019 = 15%

• Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von 35.000 Euro oder mehr:

o Steuersatz bis 2018 = 35%

o Vorgeschlagener Steuersatz für 2019 = 37,5%

Der Satz für den Bereich zwischen 25.000 € und 35.000 € beträgt derzeit 27,5% und wird sich voraussichtlich nicht ändern.

So optimieren Sie den Fuhrpark Ihres Unternehmens steuerlich

Persönliche Nutzung des Fahrzeugs

Es ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die autonome Besteuerung von Fahrzeugen nicht anwendbar ist, wenn eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet wurde, die die Besteuerung des persönlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs im IRS vorsieht. In diesem Fall entspricht der Wert, den der Arbeitnehmer in seinem IRS angeben muss, 0,75 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs, multipliziert mit der Anzahl der Nutzungsmonate desselben, während eines jeden Jahres. Darüber hinaus müssen wir die Kosten der Sozialversicherung berücksichtigen.

Nehmen wir nun an, Sie wollen die Hypothese analysieren, dass Ihr Unternehmen für Ihre Mitarbeiter ein Fahrzeug anschafft, dessen Anschaffungswert ca Manager.

Unter Berücksichtigung dessen, was wir zuvor gesagt haben, lassen Sie uns nun die folgenden Fälle analysieren:

Fallstudie A1 – 22 000 Euro Fahrzeug

Wir nehmen an, dass:

• Das Fahrzeug wurde 2018 gekauft, mit einem Einkaufswert (VA) von 22.000 Euro

• Geschätzte jährliche Gesamtkosten (inklusive Amortisation) = 10.600 Euro

Also haben wir:

Ohne Absprache mit dem Mitarbeiter:

• Autonome Besteuerung (TA) (10% Steuersatz) = 1 060 Euro

In Absprache mit dem Mitarbeiter:

• IRS-pflichtiger Betrag entspricht dem Produkt von 0,75 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Fahrzeugs für die Anzahl der Nutzungsmonate (wir gehen von 12 aus) = 1.980 Euro

• IRS (unter Annahme eines Satzes von 28,5%) = 564,30 Euro

• SS (Gebühr + Rabatt) = 688,05 Euro

• Steuerabzug der SS-Gebühr = 98,75 Euro

• Nettosteuerkosten (1) + (2) – (3) = 1 153,6 Euro

Steuerersparnis, wenn eine Vereinbarung besteht:

• Betrag = -93,60 Euro

In diesem Fall gibt es keinen Steuervorteil durch eine Vereinbarung!

Fallstudie A2 – 50 000-Euro-Fahrzeug

Wir nehmen an, dass:

• Das Fahrzeug wurde 2018 mit einer Mehrwertsteuer von 50.000 Euro gekauft

• Geschätzte jährliche Gesamtkosten (einschließlich Abschreibungen) = 19.170 Euro

Also haben wir:

Ohne Absprache mit dem Mitarbeiter:

• Autonome Besteuerung (TA) (35% Steuersatz) = 6.709,50 Euro

In Absprache mit dem Mitarbeiter:

• Der IRS-pflichtige Betrag entspricht dem Produkt von 0,75 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Fahrzeugs für die Anzahl der Monate, in denen es verwendet wird (wir gehen von 12 aus) = 4 500 Euro

• IRS (unter Annahme eines Satzes von 28,5%) = 1.282,50 €

• SS (Gebühr + Rabatt) = 1.563,75 €

• Steuerabzug der SS-Gebühr = 224,44 Euro

• Nettosteueraufwand (1) + (2) – (3) = 2.621,81 €

Steuerersparnis, wenn eine Vereinbarung besteht:

• Betrag = 4.087,69 Euro

In diesem Fall ist eine Vereinbarung eindeutig steuerlich vorteilhaft!

Staatshaushalt 2019

Obwohl dies nicht die endgültige Fassung ist, da über diesen Vorschlag im November abgestimmt wird, kann der Staatshaushalt für 2019 Änderungen bei der autonomen Besteuerung von Fahrzeugen mit sich bringen. Dieser sieht vor, dass der autonome Steuersatz für Abgaben im Zusammenhang mit leichten Personenkraftwagen, leichten Gütern, Krafträdern und Krafträdern erhöht wird:

• GEHEN

• VA ≥ 35.000 Euro – Autonome Besteuerung = 37,5%

Der Zwischensatz von 27,5 % bleibt unverändert (Fahrzeuge mit Anschaffungskosten zwischen 25.000 € und 35.000 €)

Die Tarife für leichte Pkw mit Plug-in-Hybrid und solche mit LPG- oder CNG-Antrieb ändern sich nicht.

Auch der Ausschluss der autonomen Besteuerung für ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge wird beibehalten.

Darüber hinaus ist aufgrund des neuen WLTP-Systems zur Berechnung der CO2-Emissionen geplant, die Tabellen zur Kfz-Einzelsteuer (IUC) und zur Kfz-Steuer (ISV) zu aktualisieren.

Sehen wir uns also die Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Änderungen auf die obigen Beispiele an, wenn man bedenkt, dass keine Änderungen der IRS-Ebenen vorgesehen sind:

Fallstudie B1 – 22.000 Euro Fahrzeug

Wir nehmen an, dass:

• Das Fahrzeug wurde 2018 gekauft, mit einem Einkaufswert (VA) von 22.000 Euro

• Geschätzte jährliche Gesamtkosten (inklusive Amortisation) = 10.600 Euro

Also haben wir:

Ohne Absprache mit dem Mitarbeiter:

• Autonome Besteuerung (15% Satz) = 1 590 Euro

In Absprache mit dem Mitarbeiter:

• IRS-pflichtiger Betrag entspricht dem Produkt von 0,75 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Fahrzeugs für die Anzahl der Nutzungsmonate (wir gehen von 12 aus) = 1.980 Euro

• IRS (unter Annahme eines Satzes von 28,5%) = 564,30 Euro

• SS (Gebühr + Rabatt) = 688,05 Euro

• Steuerabzug der SS-Gebühr = 98,75 Euro

• Nettosteuerkosten (1) + (2) – (3) = 1 153,6 Euro

Steuerersparnis, wenn eine Vereinbarung besteht:

• Betrag = 436,40 Euro

Das heißt, durch den Abschluss des Vertrages mit dem Arbeitnehmer entsteht ein Steuervorteil!

Fallstudie B2 – 50 000-Euro-Fahrzeug

Wir nehmen an, dass:

• Das Fahrzeug wurde 2018 mit einer Mehrwertsteuer von 50.000 Euro gekauft

• Geschätzte jährliche Gesamtkosten (einschließlich Abschreibungen) = 19.170 Euro

Also haben wir:

Ohne Absprache mit dem Mitarbeiter:

• Autonome Besteuerung (37,5%) = 7 188,75 Euro

In Absprache mit dem Mitarbeiter:

• Der IRS-pflichtige Betrag entspricht dem Produkt von 0,75 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Fahrzeugs für die Anzahl der Monate, in denen es verwendet wird (wir gehen von 12 aus) = 4 500 Euro

• IRS (unter Annahme eines Satzes von 28,5%) = 1.282,50 €

• SS (Gebühr + Rabatt) = 1 563,75 Euro

• Steuerabzug der SS-Gebühr = 224,44 Euro

• Nettosteueraufwand (1) + (2) – (3) = 2.621,81 €

Steuerersparnis, wenn eine Vereinbarung besteht:

• Betrag = 4.566,94 Euro

In diesem Fall ist der steuerliche Vorteil einer Vereinbarung noch größer!

Hier sind einige wichtige Tipps, um das Steuermanagement Ihres Fuhrparks zu optimieren. Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Jeden Monat gibt es hier bei Razão Automóvel einen Artikel von UWU Solutions über die Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Die Neuigkeiten, die Änderungen, die wichtigsten Themen und alle Neuigkeiten rund um dieses Thema.

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