Steuerbehörden müssen ISV-Teile von importierten Gebrauchtwagen zurückgeben

Anonim

Die „Saga“ der Steuern, die für importierte Gebrauchtwagen gezahlt werden, geht weiter. Laut Jornal de Negócios hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof entschieden, die von der Steuer- und Zollbehörde (AT) eingelegte Beschwerde zurückzuweisen und die Steuerbehörden aufzufordern, einen Teil der auf die Einfuhr eines Gebrauchtwagens erhobenen Kfz-Steuer (ISV) zurückzuerstatten.

Diese Berufung kam, nachdem das Schiedsgericht den Fall bereits entschieden hatte und das Finanzamt anordnete, einem Steuerzahler einen Teil des ISV, der auf die Einfuhr von Gebrauchtwagen erhoben wird, zurückzuerstatten. Es handelt sich um einen Konflikt, der nach einer Gesetzesänderung entstanden ist, die die Berechnung und Anwendung des ISV auf importierte Gebrauchtfahrzeuge korrigierte.

Die 2009 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeführte Variable „Abwertung“ wurde in die Berechnung des ISV für importierte Gebrauchtwagen eingeführt und stellt fest, dass bei einem Fahrzeug mit einem Alter von bis zu einem Jahr der Steuerbetrag um 10 % reduziert; schrittweise ansteigend auf eine Reduzierung um 80 %, wenn das importierte Fahrzeug älter als 10 Jahre ist.

Der portugiesische Staat wendet diesen Kürzungssatz nur auf die Verdrängungskomponente des ISV an, lässt die CO2-Komponente weg und zwingt importierte Gebrauchtwagen, einen ISV-Wert ohne jegliche Abwertung in Bezug auf die Umweltkomponente zu zahlen.

Ein Beispiel für die Zukunft?

Mit der nun von Jornal de Negócios vorgelegten Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts sind die Finanzbehörden somit verpflichtet, die zu viel erhobene Steuer an den beschwerdeführenden Steuerpflichtigen zurückzuzahlen. Darüber hinaus kann diese Entscheidung in ähnlichen Fällen in Zukunft Auswirkungen haben, da es sich um Rechtsprechung handelt.

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Falls Sie sich nicht erinnern, hat die Frage des ISV für importierte Gebrauchtwagen bereits in diesem Jahr die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission veranlasst, und in diesem Jahr wurden auch die Regeln zur Berechnung der IUC für importierte Gebrauchtwagen überarbeitet.

Quellen: Jornal de Negócios und Público.

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