Denn welche Dichtungen sind an Autoscheiben obligatorisch?

Anonim

Viele Jahre lang war es üblich, drei Stempel auf der Autoscheibe anbringen zu müssen: die Haftpflichtversicherung, die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung und die Stempelsteuer.

Als letztere jedoch als IUC (Unique Circulation Tax) bekannt wurde, war das Vorhandensein des entsprechenden Siegels an der Frontscheibe nicht mehr obligatorisch. Aber muss der Rest noch da sein?

Was ist nicht mehr zwingend...

In Bezug auf die obligatorisches Prüfsiegel Die Antwort ist nein. Gemäß Gesetzesdekret Nr. 144/2012 vom 11. Juli muss es nicht im Glas vorhanden sein.

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Daher reicht es aus, das obligatorische Formular für die regelmäßige Inspektion zu haben. Aber Achtung: Wenn Sie es nicht haben, riskieren Sie eine Geldstrafe, die zwischen 60 und 300 Euro liegen kann.

Wenn Sie die Einsichtnahme durchgeführt haben und die Akte einfach nicht bei sich haben, haben Sie bis zu acht Tage Zeit, diese bei den Behörden vorzulegen und senken damit das Bußgeld auf 30 bis 150 Euro.

Wer herumfährt, ohne sein Auto kontrollieren zu lassen, riskiert ein Bußgeld von 250 bis 1250 Euro.

… was noch verpflichtend ist …

Folglich, Das einzige Siegel, das die Frontscheibe Ihres Autos noch „verzieren“ muss, ist die Haftpflichtversicherung.

Fehlt dieses Siegel auf dem Glas, kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen, bis zu 125 Euro, wenn Sie bei der Inspektion eine Haftpflichtversicherung nachweisen können.

Die einzige „gute Nachricht“ ist, dass Sie auf dem Schreiben keine Punkte verlieren, da es sich um eine leichte Ordnungswidrigkeit handelt.

… und die Ausnahme

Wenn Ihr Auto LPG verbraucht, müssen Sie schließlich auch eine kleine grüne Dichtung an der Frontscheibe (bei neueren Systemen) oder die große (und unansehnliche) blaue Dichtung an der Rückseite des Fahrzeugs bei älteren Modellen haben.

Wenn Sie dieses blaue Abzeichen nicht mehr verwenden möchten, können Sie es jederzeit aktualisieren. Bringen Sie das Auto dazu einfach zu einer Inspektion B.

Schließlich, wenn Sie keine der Briefmarken haben, riskieren Sie eine Geldstrafe von 125 bis 250 Euro.

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